Kompaktwissen zur Hubwagen Prüfung nach DGUV 68

Ole Riemann
Zuletzt aktualisiert:
13.10.2026
•
Lesezeit:
3
Minuten

Wie verläuft eine Hubwagen Prüfung gemäß DGUV 68?

Insbesondere im Logistik- und Industrie-Bereich kommen Hubwagen meistens zum Einsatz, da sie wendig und sparsam sind. Die Nutzung und Inbetriebnahme eines Hubwagens unterliegen verschiedenen Vorschriften und Pflichten. Diese betreffen sowohl die fahrende Person des Hubwagens als auch Sie als Arbeitgeber bzw. Lagerbetreiber. Die Funktionalität, Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und die Unversehrtheit Ihrer Waren sollte zu jeder Zeit gewährleistet sein, daher sind regelmäßige Inspektionen von Arbeitsmitteln essenziell.

Bei der Hubwagen Prüfung wird zwischen der täglichen und jährlichen Prüfung unterschieden. Die tägliche Hubwagen Prüfung muss gemäß DGUV 68 vor dem Einsatz des Gerätes stattfinden. Dabei kann mit einer Checkliste gearbeitet werden, sodass das Fahrgestell, die Gabeln und Ketten sowie Bolzen sicher und einsatzbereit sind. Dabei lassen sich bereits auffällige Verschleißerscheinungen und Schäden frühzeitig entdecken, sodass es nicht zu einer Gefährdung kommt.

Um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber eine jährliche Hubwagen Prüfung durch eine befähigte Person vor. Sie als Unternehmer oder Lagerbetreiber haben die Pflicht, diese Prüfintervalle in jährlichen Abständen nach DGUV 68 einzuhalten sowie die entsprechenden Prüfungen auf Verlangen der Berufsgenossenschaft bzw. der Arbeitsschutzbehörde nachweisen zu können.

Die DGUV 68 regelt jedoch lediglich die verpflichtenden Prüfintervalle und geht nicht genauer auf die Inhalte einer Hubwagen Prüfung ein. Diese sind in der sogenannten FEM 4.004 aufgelistet.

Unsere fachkundigen Mitarbeiter kümmern sich gerne um Ihre jährliche Hubwagen Prüfung gemäß DGUV 68 und FEM 4.004, sodass die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb gewährleistet ist. Unsere Hubwagen Prüfungen erfolgt systematisch und umfasst die folgenden Leistungen:

  • Systematische Sichtprüfung der Verschraubungen, Gelenke, Bolzen und Bremsen
  • Prüfung auf Leichtgängigkeit des Radlagers, der Bereifung, Deichselsicherung und Lenkung
  • Prüfung der vorhandenen Senkgeschwindigkeit
  • Prüfung auf Dichtigkeit der Hydraulikanlage und der Funktion der Schalthebel
  • Sichtprüfung auf Verschleiß sowie der Schweißnähte, Traversen und des Rahmens
  • Erstellung eines Prüfberichtes plus Ausstellung der entsprechenden Plakette

Wie häufig muss eine Hubwagen Prüfung durchgeführt werden?

Die tägliche Hubwagen Prüfung ist gemäß § 9 Abs. 1 DGUV V 68 verpflichtend und muss von der bedienenden Person durchgeführt werden. So soll vor dem Einsatzbeginn der Hubwagen auf erkennbare Mängel hin geprüft werden und während der Nutzung sollte darauf geachtet werden, ob weitere Mängel oder Schäden bestehen. Sollten Mängel am Gerät festgestellt werden, ist es dem Nutzer untergesagt das beschädigte Flurförderzeug zu nutzen und der Mangel muss zudem an eine verantwortliche Person gemeldet werden. Diese ist dann wiederrum verpflichtet, besagte Schäden umgehend zu beheben.

Neben der täglichen Hubwagen Prüfung sollte eine weitere kleine Hubwagen Prüfung circa alle 500-600 Betriebsstunden stattfinden. Dabei müssen die Ketten, das Fahrgestell, die Gabeln, Gelenke und Bolzen überprüft werden. Die große Hubwagen Prüfung durch einen Experten findet gewöhnlich einmal jährlich statt, demnach alle 2000-2400 Betriebsstunden. Die jährliche Inspektion und die Dokumentation der Ergebnisse sind gemäß §§ 37 ff. DGUV V 68 verpflichtend. Der Unternehmer bzw. Lagerbetreiber hat sich um die Einhaltung der Fristen von Hubwagen Prüfungen gemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV) zu kümmern.

Diese Richtwerte können abweichen, sodass kürzere Prüfabstände erforderlich sind. Das kann der Fall sein, wenn der Hubwagen überdurchschnittlich häufig und unter erschwerten Bedingungen eingesetzt wird. Die Prüffrist wird anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Was ist das Ergebnis einer Hubwagen Prüfung?

Die Ergebnisse der jährlichen Hubwagen Prüfung durch einen Experten müssen gemäß Unfallverhütungsvorschrift und DGUV 68 schriftlich in einem Bericht festgehalten werden, zudem sollen sie bis zur nächsten anstehenden Prüfung aufbewahrt werden. Dieser Bericht dient als Prüfnachweis und muss das Datum und den Umfang der Prüfung, den Namen und die Anschrift der prüfenden Person bzw. der Firma, das Ergebnis der Prüfung inklusive der festgestellten Schäden enthalten sowie einer Feststellung, dass die Weiterinbetriebnahme bedenkenlos möglich ist. Sollten weitere Nachprüfungen erforderlich sein, gehört diese Information ebenfalls in den ausgestellten Prüfbericht.

Des Weiteren wird nach bestandener Prüfung eine Plakette an den Hubwagen angebracht, sodass dieser entsprechend gekennzeichnet ist und den Hinweis auf den nächsten anstehenden Prüftermin aufzeigt.

Bei Handhubwagen, also jene die händisch betrieben werden, muss ein entsprechender Nachweis durch einen Experten nur auf Forderung der Arbeitsschutzbehörde und Berufsgenossenschaft vorlegt werden. Prüfberichte für Hubwagen, die nicht durch eigene Muskelkraft bedient werden, müssen gemäß § 39 Abs. 1 DGUV V 68 archiviert und auf Forderung der Behörden vorlegt werden.

Welche Hubwagen müssen geprüft werden?

Grundsätzlich fallen unter die Prüfpflicht gemäß DGUV Vorschrift 68 alle Flurförderfahrzeuge. Dazu zählen Handhubwagen, elektrische Hubwagen, Regalstapler, Scherenhubwagen, Kommissionierstapler sowie -geräte als auch Anhänger. Für eine regelmäßige Prüfung sind Sie als Arbeitgeber bzw. Lagerbetreiber verpflichtend zuständig.

Nach DGUV Vorschrift 68 unterliegen auch händisch betrieben Hubwagen ohne einen elektrischen Motorantrieb der jährlichen Prüfpflicht. Für die regelmäßige Prüfung ist ebenfalls der Arbeitgeber bzw. Lagerbetreiber zuständig.

Wer darf eine Hubwagen Prüfung durchführen?

Die jährliche Hubwagen Prüfung darf ausschließlich durch eine befähigte Person durchgeführt werden. Diese muss über fachliche Qualifikationen sowie über ausreichend technische Kenntnisse verfügen – nachgewiesen durch eine entsprechende Ausbildung. Weiterhin muss diese Person mit dem gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften vertraut sein, sodass der arbeitssichere Zustand von Hubwagen festgestellt werden kann.

Sie als Arbeitgeber bzw. Lagerbetreiber legen fest, welche befähigte Person (in der regel Externe Fachkräfte) mit der wiederkehrenden Prüfung beauftragt wird. Dabei muss eine subjektive Handlung oder Beeinflussung durch betriebliche und wirtschaftliche Einflüsse hinsichtlich des entsprechenden Unternehmens ausgeschlossen sein.

Zu einer Hubwagen Prüfung befähigte Personen können beispielsweise Dienstmonteure der Hersteller, Betriebsingenieure, Betriebshandwerker, Betriebsmeister, freiberufliche Fachingenieure oder Sachkundige sowie Sachverständige sein. Meist findet sich solch eine Person nicht im eigenen Betrieb. Gewöhnlich werden für die jährliche Hubwagen Prüfung nach DGUV 68 und FEM 4.004 externe Fachbetriebe beauftragt. Diese Prüfung findet dann direkt bei Ihnen vor Ort statt, es besteht demnach keine Notwendigkeit das entsprechende Fahrzeug zu einem Prüfbetrieb zu bringen.

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