Worauf sollte bei der Handhabung von Leitern &
Tritten geachtet werden?
Leiter und Tritte stellen bei Benutzung im Arbeitsalltag ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Daher gab die DGUV eine zusätzliche Handlungsanleitungen für den Umgang mit Leitern und Tritten aus. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Umgang mit Leitern und Tritten zu unterweisen.
Im § 4 der BetrSichV ist zudem folgendes geschrieben: „Ein Arbeitgeber hat seinen Beschäftigten nur solche Arbeitsmittel bereit zu stellen, die für den Arbeitsplatz geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.“ In einer Gefährdungsbeurteilung soll zudem ermittelt werden, ob ein anderes Arbeitsmittel für die entsprechende Tätigkeit sicherer ist.Die Anleitung der DGUV verdeutlicht dem Arbeitgeber und den Mitarbeitern, dass ein Unfallrisiko bereits bei geringen Höhen besteht. Die Unterweisung der Mitarbeiter sollte in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, sodass alle Mitarbeiter mit den verwendeten Leitern vertraut sind – mindestens einmal im Jahr und bei besonderen Anlässen, wie beispielsweise beim Einsatz neuer Leiterarten.
Bei der Nutzung von Leitern und Tritten ist ein sicheres Festhalten sowie Stehen elementar, um dies zu gewährleisten, finden sich in der Anleitung der DGUV verschiedene praktische Methoden. Dazu zählen beispielsweise das Stehen mit beiden Füßen auf den Stufen einer Anlegeleiter bei zusätzlichem Anlehnen an höhergelegene Stufen. Weiterhin sollten Mitarbeiter darauf achten, dass schwere Gegenstände mit mehr als 10 Kilogramm nicht auf der Leiter transportiert werden. Leiter und Tritte sollten ausschließlich auf einem tragfähigen Untergrund verwendet werden, zudem sollte auf den entsprechenden Anstellwinkel geachtet werden, da zu flache Anstellwinkel das Wegrutschen der Leiter begünstigen können.
Anforderungen an Hubwagen & deren Nutzung
Mit der Anschaffung und Nutzung eines Hubwagens kommen verschiedene Anforderungen auf Sie als Arbeitgeber bzw. Lagerbetreiber zu. Dieser Anforderungen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen daher eingehalten werden. Zudem birgt die Nutzung eines Hubwagens immer auch ein gewisses Risiko – zum Schutz Ihrer Mitarbeiter sollten daher einige Punkte dringlich beachtet werden.
Die nutzende Person des Hubwagens hat diesen täglich vor Einsatzbeginn und während der Nutzung auf Mängel zu prüfen bzw. zu beobachten. Sollten Mängel oder Schäden erkennbar sein und damit die Sicherheit gefährden, darf der Hubwagen nicht in Betrieb genommen werden bzw. die Nutzung muss sofort beendet werden. Zudem sind die aufgefallenen Mängel umgehend zu melden.
Sie als Arbeitgeber bzw. Lagerbetreiber haben dafür zu sorgen, dass die erkannten Mängel vor einer weiteren Inbetriebnahme behoben werden. Zudem ist eine Expertenprüfung verpflichtend, dabei werden unter anderem die Gelenke, Bolzen, Bremsen, das Radlager, die Deichselsicherung sowie die Schweißnähte durch eine Sichtptüfung überprüft. Diese Prüfung ist demnach um einiges umfangreicher als die tägliche Kontrolle des Hubwagens.
Hubwagen dürfen die Nennlast nicht überschreiten und zudem nur so beladen werden, dass die aufgeladene Last nicht herabfallen oder unbeabsichtigt verschoben werden kann. Zum Ein- bzw. Auslagern von Lasten sollte der Fahrer des Hubwagens weitestgehend im rechten Winkel an das Regal bzw. an die Last fahren, die Last vorsichtig und mit einer gewissen Ruhe aufnehmen und entsprechend standfest platzieren. So wird das Risiko für ein Verrutschen oder Herunterfallen gemindert. Für den Transport von Kleinteilen, die potenziell auf die nutzende Person herabfallen könnten, muss ein Lastschutzgitter angebracht werden.
Weiterhin dürfen Hubwagen ausschließlich verfahren werden, wenn die fahrende Person ausreichende Sicht auf die Fahrbahn hat bzw. eingewiesen wird. Zudem muss die Geschwindigkeit an die Fahrbahnverhältnisse angepasst sein.
Die Nennlast darf nur auf einer geeigneten Unterlage, die entsprechend standsicher sowie tragfähig ist, auf den Hubwagen geladen werden. Zudem dürfen Lasten nicht auf den Hubwagen gestapelt werden, die nicht ordnungsgemäß verpackt worden oder sich auf einer beschädigten Palette oder Stapelbehältern befinden.
Zum Schutz der nutzenden Person des Hubwagens, müssen aufgeladene Lasten, die potenziell herabfallen könnten und höher als 1,80 Meter befördert werden, mit einem entsprechenden Schutzdach versehen werden.
Sollte es vorgesehen sein, dass Hubwagen in Aufzügen befördert werden, haben Sie als Arbeitgeber oder Lagerbetreiber dafür zu sorgen, dass diese nur in geeigneten Aufzügen befördert werden. Das sind jene mit einer ausreichenden großen Kabine und einer entsprechend hohen Tragfähigkeit. Achten Sie zudem darauf, dass die Gabel des Hubwagens tief gesenkt ist und die Deichsel in eine senkrechte Position gestellt wird. Der Nutzer sollte sich so positionieren, dass die Bedienelemente des Aufzuges problemlos gedrückt werden können.
Während des Betriebes ist darauf zu achten, dass andere Mitarbeiter auf den Verkehr im Lager Acht geben und sich weitestgehend aus den betroffenen Bereichen fernhalten, sollte dies nicht möglich sein, ist die nutzende Person des Hubwagens darüber in Kenntnis zu setzen. Ähnlich wie im Straßenverkehr ist es sehr wichtig seine Umgebung stets im Blick zu behalten und mit einer gewissen Vorsicht das Fahrzeug zu bedienen.
Zudem sollte immer auch auf funktionale Kleidung während der Nutzung geachtet werden. Diese sollte so eng geschnitten sein, dass sie sich nicht im Hubwagen verfangen kann und auch bei schwierigen Lichtverhältnissen gut zu sehen ist. Um Verletzungen am Fußgelenk zu vermeiden, sind zudem spezielle Sicherheitsschuhe sehr sinnvoll.
Nach der Nutzung des Hubwagens ist sicherzustellen, dass der Hubwagen kein Hindernis auf beispielsweise Fluchtwegen darstellt, sodass die Sicherheit der Mitarbeiter weiterhin gegeben ist. Zudem muss beim Abstellen des Flurförderfahrzeuges die Feststellbremse (sofern vorhanden) betätigt werden, die aufgeladene Last in die tiefste Stellung gefahren werden, die Gabel mit den Spitzen nach unten zeigen und eine unbefugte Nutzung verhindert werden.
Zudem sollte dringend darauf geachtet werden, dass der Hubwagen nicht auf einer geneigten Fläche abgestellt wird. In einigen Fällen lässt sich dies jedoch nicht vermeiden, sodass der Hubwagen mit zusätzlichen Unterlegkeilen gesichert werden muss. Die Sicherheit der nutzenden Person ist dabei die oberste Priorität, weshalb Sie entsprechende Anforderungen an die Nutzung einhalten bzw. kontrollieren sollten.
Über weitere sowie besondere Bestimmungen klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch auf.



