Hubwagen Prüfung nach DGUV 68

Inhaltsverzeichnis

  • Unsere Vorteile
  • Wie verläuft eine Hubwagen Prüfung?
  • Welche Hubwagen müssen geprüft werden?
  • Anforderungen an Hubwagen & deren Nutzung
  • Wer darf eine Hubwagen Prüfung durchführen?
  • Hubwagen Prüfung als wesentlicher Sicherheitsfaktor

Unsere Vorteile

  • Wir schätzen einen persönlichen & vertrauensvollen Kontakt.
  • Wir denken und handeln langfristig und mit Weitblick.
  • Wir prüfen alle handbetriebenen Hubwagen.

Wie verläuft eine Hubwagen Prüfung gemäß DGUV 68?

Insbesondere im Logistik- und Industrie-Bereich kommen Hubwagen meistens zum Einsatz, da sie wendig und sparsam sind. Die Nutzung und Inbetriebnahme eines Hubwagens unterliegen verschiedenen Vorschriften und Pflichten. Diese betreffen sowohl die fahrende Person des Hubwagens als auch Sie als Arbeitgeber bzw. Lagerbetreiber. Die Funktionalität, Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und die Unversehrtheit Ihrer Waren sollte zu jeder Zeit gewährleistet sein, daher sind regelmäßige Inspektionen von Arbeitsmitteln essenziell.

Bei der Hubwagen Prüfung wird zwischen der täglichen und jährlichen Prüfung unterschieden. Die tägliche Hubwagen Prüfung muss gemäß DGUV 68 vor dem Einsatz des Gerätes stattfinden. Dabei kann mit einer Checkliste gearbeitet werden, sodass das Fahrgestell, die Gabeln und Ketten sowie Bolzen sicher und einsatzbereit sind. Dabei lassen sich bereits auffällige Verschleißerscheinungen und Schäden frühzeitig entdecken, sodass es nicht zu einer Gefährdung kommt.

Um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber eine jährliche Hubwagen Prüfung durch eine befähigte Person vor. Sie als Unternehmer oder Lagerbetreiber haben die Pflicht, diese Prüfintervalle in jährlichen Abständen nach DGUV 68 einzuhalten sowie die entsprechenden Prüfungen auf Verlangen der Berufsgenossenschaft bzw. der Arbeitsschutzbehörde nachweisen zu können.

Die DGUV 68 regelt jedoch lediglich die verpflichtenden Prüfintervalle und geht nicht genauer auf die Inhalte einer Hubwagen Prüfung ein. Diese sind in der sogenannten FEM 4.004 aufgelistet.

Unsere fachkundigen Mitarbeiter kümmern sich gerne um Ihre jährliche Hubwagen Prüfung gemäß DGUV 68 und FEM 4.004, sodass die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb gewährleistet ist. Unsere Hubwagen Prüfungen erfolgt systematisch und umfasst die folgenden Leistungen:

  • Systematische Sichtprüfung der Verschraubungen, Gelenke, Bolzen und Bremsen
  • Prüfung auf Leichtgängigkeit des Radlagers, der Bereifung, Deichselsicherung und Lenkung
  • Prüfung der vorhandenen Senkgeschwindigkeit
  • Prüfung auf Dichtigkeit der Hydraulikanlage und der Funktion der Schalthebel
  • Sichtprüfung auf Verschleiß sowie der Schweißnähte, Traversen und des Rahmens
  • Erstellung eines Prüfberichtes plus Ausstellung der entsprechenden Plakette

DGUV 68

Die DGUV 68 verpflichtet in § 37 wiederkehrende Prüfungen von Hubwagen. Die verantwortliche Person hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Hubwagen Prüfung jährlich durch eine sachkundige Person stattfindet. In § 38 heißt es: „Die wiederkehrenden Prüfungen müssen sich auf die Prüfung des Zustandes der Bauteile und Einrichtungen, auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf Vollständigkeit des Prüfnachweises erstrecken“.

Wie häufig muss eine Hubwagen Prüfung durchgeführt werden?

Die tägliche Hubwagen Prüfung ist gemäß § 9 Abs. 1 DGUV V 68 verpflichtend und muss von der bedienenden Person durchgeführt werden. So soll vor dem Einsatzbeginn der Hubwagen auf erkennbare Mängel hin geprüft werden und während der Nutzung sollte darauf geachtet werden, ob weitere Mängel oder Schäden bestehen. Sollten Mängel am Gerät festgestellt werden, ist es dem Nutzer untergesagt das beschädigte Flurförderzeug zu nutzen und der Mangel muss zudem an eine verantwortliche Person gemeldet werden. Diese ist dann wiederrum verpflichtet, besagte Schäden umgehend zu beheben.

Neben der täglichen Hubwagen Prüfung sollte eine weitere kleine Hubwagen Prüfung circa alle 500-600 Betriebsstunden stattfinden. Dabei müssen die Ketten, das Fahrgestell, die Gabeln, Gelenke und Bolzen überprüft werden. Die große Hubwagen Prüfung durch einen Experten findet gewöhnlich einmal jährlich statt, demnach alle 2000-2400 Betriebsstunden. Die jährliche Inspektion und die Dokumentation der Ergebnisse sind gemäß §§ 37 ff. DGUV V 68 verpflichtend. Der Unternehmer bzw. Lagerbetreiber hat sich um die Einhaltung der Fristen von Hubwagen Prüfungen gemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV) zu kümmern.

Diese Richtwerte können abweichen, sodass kürzere Prüfabstände erforderlich sind. Das kann der Fall sein, wenn der Hubwagen überdurchschnittlich häufig und unter erschwerten Bedingungen eingesetzt wird. Die Prüffrist wird anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Hubwagen Prüfung notwendig?

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Was ist das Ergebnis einer Hubwagen Prüfung?

Die Ergebnisse der jährlichen Hubwagen Prüfung durch einen Experten müssen gemäß Unfallverhütungsvorschrift und DGUV 68 schriftlich in einem Bericht festgehalten werden, zudem sollen sie bis zur nächsten anstehenden Prüfung aufbewahrt werden. Dieser Bericht dient als Prüfnachweis und muss das Datum und den Umfang der Prüfung, den Namen und die Anschrift der prüfenden Person bzw. der Firma, das Ergebnis der Prüfung inklusive der festgestellten Schäden enthalten sowie einer Feststellung, dass die Weiterinbetriebnahme bedenkenlos möglich ist. Sollten weitere Nachprüfungen erforderlich sein, gehört diese Information ebenfalls in den ausgestellten Prüfbericht.

Des Weiteren wird nach bestandener Prüfung eine Plakette an den Hubwagen angebracht, sodass dieser entsprechend gekennzeichnet ist und den Hinweis auf den nächsten anstehenden Prüftermin aufzeigt.

Bei Handhubwagen, also jene die händisch betrieben werden, muss ein entsprechender Nachweis durch einen Experten nur auf Forderung der Arbeitsschutzbehörde und Berufsgenossenschaft vorlegt werden. Prüfberichte für Hubwagen, die nicht durch eigene Muskelkraft bedient werden, müssen gemäß § 39 Abs. 1 DGUV V 68 archiviert und auf Forderung der Behörden vorlegt werden.

Welche Hubwagen müssen geprüft werden?

Grundsätzlich fallen unter die Prüfpflicht gemäß DGUV Vorschrift 68 alle Flurförderfahrzeuge. Dazu zählen Handhubwagen, elektrische Hubwagen, Regalstapler, Scherenhubwagen, Kommissionierstapler sowie -geräte als auch Anhänger. Für eine regelmäßige Prüfung sind Sie als Arbeitgeber bzw. Lagerbetreiber verpflichtend zuständig.

Nach DGUV Vorschrift 68 unterliegen auch händisch betrieben Hubwagen ohne einen elektrischen Motorantrieb der jährlichen Prüfpflicht. Für die regelmäßige Prüfung ist ebenfalls der Arbeitgeber bzw. Lagerbetreiber zuständig.

Was sind Flurförderzeuge?

Flurförderzeuge sind gemäß Unfallverhütungsvorschrift Fördermittel, die mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar sind, zudem sind sie zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten zuständig und zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt. Flurförderzeuge mit einer Hubeinrichtung sind zusätzlich dadurch gekennzeichnet, dass sie zum Heben, Stapeln oder Einlagern von Lasten bestimmt sind sowie Lasten selbst aufnehmen und absetzen können. Jene Flurförderzeuge mit Hubeinrichtungen, die Lasten höher als bodenfrei heben können, sind zusätzlich dadurch gekennzeichnet, dass sie in einer geraden und senkrechten bzw. nahezu senkrechten mechanischen Führung verlaufen.

Wir Prüfen alle Handbetriebenen Flurförderfahrzeuge.

Wer darf eine Hubwagen Prüfung durchführen?

Die jährliche Hubwagen Prüfung darf ausschließlich durch eine befähigte Person durchgeführt werden. Diese muss über fachliche Qualifikationen sowie über ausreichend technische Kenntnisse verfügen – nachgewiesen durch eine entsprechende Ausbildung. Weiterhin muss diese Person mit dem gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften vertraut sein, sodass der arbeitssichere Zustand von Hubwagen festgestellt werden kann.

Sie als Arbeitgeber bzw. Lagerbetreiber legen fest, welche befähigte Person (in der regel Externe Fachkräfte) mit der wiederkehrenden Prüfung beauftragt wird. Dabei muss eine subjektive Handlung oder Beeinflussung durch betriebliche und wirtschaftliche Einflüsse hinsichtlich des entsprechenden Unternehmens ausgeschlossen sein.

 Zu einer Hubwagen Prüfung befähigte Personen können beispielsweise Dienstmonteure der Hersteller, Betriebsingenieure, Betriebshandwerker, Betriebsmeister, freiberufliche Fachingenieure oder Sachkundige sowie Sachverständige sein. Meist findet sich solch eine Person nicht im eigenen Betrieb. Gewöhnlich werden für die jährliche Hubwagen Prüfung nach DGUV 68 und FEM 4.004 externe Fachbetriebe beauftragt. Diese Prüfung findet dann direkt bei Ihnen vor Ort statt, es besteht demnach keine Notwendigkeit das entsprechende Fahrzeug zu einem Prüfbetrieb zu bringen.

Definition „befähigte Person“ gemäß § 2 BetrSichV

„Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.“

Anforderungen an Hubwagen & deren Nutzung

Mit der Anschaffung und Nutzung eines Hubwagens kommen verschiedene Anforderungen auf Sie als Arbeitgeber bzw. Lagerbetreiber zu. Dieser Anforderungen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen daher eingehalten werden. Zudem birgt die Nutzung eines Hubwagens immer auch ein gewisses Risiko – zum Schutz Ihrer Mitarbeiter sollten daher einige Punkte dringlich beachtet werden.

Die nutzende Person des Hubwagens hat diesen täglich vor Einsatzbeginn und während der Nutzung auf Mängel zu prüfen bzw. zu beobachten. Sollten Mängel oder Schäden erkennbar sein und damit die Sicherheit gefährden, darf der Hubwagen nicht in Betrieb genommen werden bzw. die Nutzung muss sofort beendet werden. Zudem sind die aufgefallenen Mängel umgehend zu melden.

Sie als Arbeitgeber bzw. Lagerbetreiber haben dafür zu sorgen, dass die erkannten Mängel vor einer weiteren Inbetriebnahme behoben werden. Zudem ist eine Expertenprüfung verpflichtend, dabei werden unter anderem die Gelenke, Bolzen, Bremsen, das Radlager, die Deichselsicherung sowie die Schweißnähte durch eine Sichtptüfung überprüft. Diese Prüfung ist demnach um einiges umfangreicher als die tägliche Kontrolle des Hubwagens.

Hubwagen dürfen die Nennlast nicht überschreiten und zudem nur so beladen werden, dass die aufgeladene Last nicht herabfallen oder unbeabsichtigt verschoben werden kann. Zum Ein- bzw. Auslagern von Lasten sollte der Fahrer des Hubwagens weitestgehend im rechten Winkel an das Regal bzw. an die Last fahren, die Last vorsichtig und mit einer gewissen Ruhe aufnehmen und entsprechend standfest platzieren. So wird das Risiko für ein Verrutschen oder Herunterfallen gemindert. Für den Transport von Kleinteilen, die potenziell auf die nutzende Person herabfallen könnten, muss ein Lastschutzgitter angebracht werden.

Weiterhin dürfen Hubwagen ausschließlich verfahren werden, wenn die fahrende Person ausreichende Sicht auf die Fahrbahn hat bzw. eingewiesen wird. Zudem muss die Geschwindigkeit an die Fahrbahnverhältnisse angepasst sein.

Die Nennlast darf nur auf einer geeigneten Unterlage, die entsprechend standsicher sowie tragfähig ist, auf den Hubwagen geladen werden. Zudem dürfen Lasten nicht auf den Hubwagen gestapelt werden, die nicht ordnungsgemäß verpackt worden oder sich auf einer beschädigten Palette oder Stapelbehältern befinden.

Zum Schutz der nutzenden Person des Hubwagens, müssen aufgeladene Lasten, die potenziell herabfallen könnten und höher als 1,80 Meter befördert werden, mit einem entsprechenden Schutzdach versehen werden.

Sollte es vorgesehen sein, dass Hubwagen in Aufzügen befördert werden, haben Sie als Arbeitgeber oder Lagerbetreiber dafür zu sorgen, dass diese nur in geeigneten Aufzügen befördert werden. Das sind jene mit einer ausreichenden großen Kabine und einer entsprechend hohen Tragfähigkeit. Achten Sie zudem darauf, dass die Gabel des Hubwagens tief gesenkt ist und die Deichsel in eine senkrechte Position gestellt wird. Der Nutzer sollte sich so positionieren, dass die Bedienelemente des Aufzuges problemlos gedrückt werden können.

Während des Betriebes ist darauf zu achten, dass andere Mitarbeiter auf den Verkehr im Lager Acht geben und sich weitestgehend aus den betroffenen Bereichen fernhalten, sollte dies nicht möglich sein, ist die nutzende Person des Hubwagens darüber in Kenntnis zu setzen. Ähnlich wie im Straßenverkehr ist es sehr wichtig seine Umgebung stets im Blick zu behalten und mit einer gewissen Vorsicht das Fahrzeug zu bedienen.

Zudem sollte immer auch auf funktionale Kleidung während der Nutzung geachtet werden. Diese sollte so eng geschnitten sein, dass sie sich nicht im Hubwagen verfangen kann und auch bei schwierigen Lichtverhältnissen gut zu sehen ist. Um Verletzungen am Fußgelenk zu vermeiden, sind zudem spezielle Sicherheitsschuhe sehr sinnvoll.

Nach der Nutzung des Hubwagens ist sicherzustellen, dass der Hubwagen kein Hindernis auf beispielsweise Fluchtwegen darstellt, sodass die Sicherheit der Mitarbeiter weiterhin gegeben ist. Zudem muss beim Abstellen des Flurförderfahrzeuges die Feststellbremse (sofern vorhanden) betätigt werden, die aufgeladene Last in die tiefste Stellung gefahren werden, die Gabel mit den Spitzen nach unten zeigen und eine unbefugte Nutzung verhindert werden.

Zudem sollte dringend darauf geachtet werden, dass der Hubwagen nicht auf einer geneigten Fläche abgestellt wird. In einigen Fällen lässt sich dies jedoch nicht vermeiden, sodass der Hubwagen mit zusätzlichen Unterlegkeilen gesichert werden muss. Die Sicherheit der nutzenden Person ist dabei die oberste Priorität, weshalb Sie entsprechende Anforderungen an die Nutzung einhalten bzw. kontrollieren sollten.

Über weitere sowie besondere Bestimmungen klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch auf.

Hubwagen Prüfung als wesentlicher Sicherheitsfaktor

Die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Hubwagen Prüfung durch eine befähigte Person dient zum einen der Instandhaltung Ihrer Geräte, zum anderen gewährleisten Sie somit die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. So ist es möglich bereits fortschreitende Abnutzungserscheinungen und drohende Schäden frühzeitig zu entdecken und entsprechend handeln zu können.

Wir von NORDREGAL sorgen für eine korrekte Durchführung der Hubwagen Prüfung in Ihrem Betrieb. Die Hubwagen Prüfung selbst findet bei Ihnen vor Ort statt, das Ergebnis unserer vorgenommenen Prüfung wird in einem Bericht entsprechend dokumentiert und mit einer Prüfplakette bestätigt. Wir prüfen Hubwagen und Scherenhubwagen, die durch Muskelkraft betrieben werden.

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