Steigleiter Prüfung gemäß DGUV 208-032

Inhaltsverzeichnis

  • Unsere Vorteile
  • Müssen Steigleitern geprüft werden?
  • Wie häufig müssen Steigleitern geprüft werden?
  • Wer darf eine Steigleiter Prüfung durchführen?
  • Steigleiter Prüfung als wesentlicher Sicherheitsfaktor

Unsere Vorteile

  • Wir schätzen einen persönlichen & vertrauensvollen Kontakt.
  • Wir denken und handeln langfristig und mit Weitblick.
  • Wir prüfen alle verwendeten Steigleitern.
 

Müssen Steigleitern geprüft werden?

Steigleiter und Steigeisengänge sind anders als gewöhnliche Leitern und Tritte ortsfest und damit nicht trag- oder faltbar. In der DGUV Information 208-032 zur Auswahl und Benutzung von Steigleitern sind Empfehlungen für die sicherheitsgerechte Gestaltung, Instandhaltung und Prüfung von Ortsfesten Steigleitern geregelt. Steigleitern fallen nicht unter die Pflicht zur Leiterprüfung gemäß DGUV 209-016 (ortsveränderliche Leitern).

Gemäß ArbStättV müssen festangebrachte Steigleitern entsprechend angelegt und bemessen sein, sodass sie leicht und sicher begangen bzw. befahren werden können. Die ArbStättV hat das Ziel, Mitarbeiter in Betrieben zu schützen und zur Vermeidung von Arbeitsunfällen beizutragen. Weiterhin dürfen Mitarbeiter zu keiner Zeit gefährdet werden. Um die Sicherheit in Ihrem Betrieb zu gewährleisten und Ihre Mitarbeiter vor einem möglichen Absturz zu bewahren, müssen Steigleitern in einer Regelmäßigkeit geprüft werden und falls notwendig instandgesetzt werden.

Weiterhin sind Steigleitern nur dann zulässig, wenn der Einbau einer Treppe nicht umsetzbar ist. Nach einer stattgefundenen Gefährdungsbeurteilung können Steigleiter zwar eingebaut werden, jedoch sollte eine dauerhafte Nutzung vermeiden werden. 

Unsere fachkundigen Mitarbeiter kümmern sich gerne um Ihre Steigleiter Prüfung gemäß DGUV Regel 208-032. Unsere Überprüfung erfolgt systematisch und umfasst die folgenden Leistungen:

  • Sichtprüfung auf Schäden und Mängel der Holme, Sprossen und Schweißnähte
  • Sichtprüfung des Rückenschutzes, der Ruheplattform, Umsteigebühne und Haltevorrichtung
  • Prüfung der Befestigung im Verankerungsschutz
  • Vollständige Dokumentation der Prüfung samt Schadensanalyse
  • Festlegung des nächsten Prüftermins samt Kennzeichnung durch eine Prüfplakette

Wir prüfen Ihre Steigleiter

Auf Wunsch prüfen wir die Steigleiter in Ihrem Betrieb. Jetzt unverbindlich beraten lassen!

Wie häufig müssen Steigleitern geprüft werden?

Der Umfang und die Häufigkeit von Steigleiter Prüfungen durch eine befähigte Person richtet sich nach dem entsprechenden Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sowie der Häufigkeit der Nutzung, zudem müssen die Hinweise der Hersteller berücksichtigt werden.

Nach DGUV Regel 208-032 sind Ihre Mitarbeiter dazu verpflichtet vor dem Besteigen der Steigleiter eine Sichtprüfung auf mögliche Mängel durchzuführen. Die wiederkehrende Steigleiter Überprüfung empfiehlt sich in einem Prüfintervall von einem Jahr durchzuführen. Durch das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann die Frist verlängert oder verkürzt werden.

Wer darf eine Steigleiter Prüfung durchführen?

Ortsfeste Steigleitern und Steigeisengänge dürfen nur von einer befähigten, sachkundigen Person durchgeführt werden. Diese Person zeichnet sich durch eine abgeschlossene fachliche Ausbildung sowie durch ausreichende Kenntnisse über die DGUV Regeln, UVV- Vorschriften, ArbSchG und DIN-Normen aus. Weiterhin muss die Sicherheit im Arbeitskontext von Steigleitern beurteilt werden können. Die genauen Anforderungen an eine befähigte Person sind in der BetrSichV und TRBS 1203 festgehalten.

Welche Steigleitern prüfen wir?

Wir prüfen Steigleiter für bauliche Anlagen, Notleiteranlagen, Steigleitern als Zugang zu maschinellen Anlagen, Steigleiter für Bauwerke und Schächte und Schachtleitern. Wir prüfen nur Steigleitern die ohne Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) bestiegen werden dürfen.

Steigleiter Prüfung als wesentlicher Sicherheitsfaktor

Eine regelmäßige Steigleiter Prüfung gewährleistet die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter im Betrieb. Es empfiehlt sich diese jährlich durchführen zu lassen. Zusätzlich sind Sie verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihre Mitarbeiter Unterweisungen hinsichtlich der Benutzung von Steigleitern erhalten.

Wir von NORDREGAL sorgen für eine korrekte Durchführung der Steigleiter Prüfung in Ihrem Betrieb. So stellen Sie eine kompetente und sachkundige Überprüfung unter Berücksichtigung der notwendigen Vorschriften, Regeln und Normen sicher. Sie möchten Ihre Steigleitern prüfen lassen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Steigleiter Prüfung notwendig?

Wir prüfen Ihre Steigleiter zuverlässig und sicher. Jetzt unverbindlich beraten lassen!