Leiterprüfung nach DGUV 208-016

Inhaltsverzeichnis

  • Unsere Vorteile
  • Was ist eine Leiterprüfung nach DGUV 208-016?
  • Wie verläuft eine Leiterprüfung?
  • Welche Leiter und Tritte müssen geprüft werden?
  • Wer darf eine Leiterprüfung gemäß DGUV durchführen?
  • Worauf sollte bei der Handhabung von Leitern & Tritten geachtet werden?
  • Leiterprüfung als wesentlicher Sicherheitsfaktor

Unsere Vorteile

  • Wir schätzen einen persönlichen & vertrauensvollen Kontakt.
  • Wir denken und handeln langfristig und mit Weitblick.
  • Wir prüfen alle verwendeten Leitern und Tritte.
 

Was ist eine Leiterprüfung nach DGUV 208-016?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gibt vor das sogenannte Arbeitsmittel, darunter fallen auch Leitern und Tritte, wenn sie als Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt werden, in einer Regelmäßigkeit und nach einem vorgegebenen Umfang gemäß DGUV 208-016 geprüft werden müssen – dabei erfolgt eine Sicht- sowie Funktionsprüfung. Eine Leiterprüfung stellt also sicher, dass Leiter und Tritte in einem einwandfreien Zustand sind und sicher benutzt werden können.Sollten Sie als Arbeitgeber Leitern oder Tritte im Betrieb zur Nutzung verfügbar machen, sind Sie dafür zuständig, auch einen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, sodass Unfälle Ihrer Mitarbeiter vermieden werden. Weiterhin dient eine Leiterprüfung zur Instandhaltung Ihrer Geräte und dazu, eine Gefährdung des Versicherungsschutzes zu vermeiden. Im beruflichen Alltag geht gerade von Leitern und Tritten ein erhöhtes Sicherheitsrisiko aus, durch eine Prüfung gewährleisten Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und sind Ihrer Verpflichtung nachgegangen. Die Verantwortung für das Stattfinden einer regelmäßigen Leiterprüfung liegt bei Ihnen als Arbeitgeber, gleichzeitig können auch Ihre Mitarbeiter durch einen sorgsamen Umgang mit den Geräten zur Sicherheit beitragen und Sie auf aufgefallene Mängel hinweisen. Dafür sollten sie entsprechend geschult werden.

Während einer Leiterprüfung werden beispielsweise die Vollständigkeit, Stabilität sowie die Standfestigkeit Ihrer Leitern und Tritte geprüft, sodass mögliche Schäden und Mängel erkannt werden und entsprechend gehandelt werden kann.

Ziel einer Überprüfung ist es demnach, einen ordnungsgemäßen Zustand der Arbeitsmittel festzustellen. Eine Leiterprüfung gemäß DGUV-208-016 muss zudem durch eine befähigte Person stattfinden.

Grundsätzlich sollten Leitern nur in geringem Umfang sowie bei geringer Gefährdung zum Einsatz kommen. Müssen Sie dennoch Leiter oder Tritte in Ihrem Betrieb einsetzen, sollte die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter dabei an allererster Stelle stehen.

Ausgenommen von einer verpflichtenden Leiterprüfung gemäß DGUV 208-016 sind die sogenannten ortsfesten Steigleitern, da sie als Bestandteil einer baulichen Anlage anzusehen sind.

Definition DGUV 208-016

Die DGUV 208-016 ehemalige BGI 694 bzw. BGV D36 ist eine Information der Berufsgenossenschaft und dient als Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten.

Wie verläuft eine Leiterprüfung?

Eine beschädigte oder unsichere Leiter kann sehr schnell durch beispielsweise einen Sturz zu einer Gefahr werden. Eine regelmäßige Überprüfung von Leitern, aber auch Tritten kann dieser Gefahr effektiv entgegenwirken und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter erhöhen. Bei einer Leiterprüfung wird unterschieden zwischen einer Sicht- und Funktionsprüfung gemäß der BetrSichV und DGUV 208-016. Durch den Nachweis einer stattgefundenen Prüfung haben Unternehmen Rechtssicherheit.

Eine Leiterprüfung sollte immer systematisch erfolgen – beginnend mit der Feststellung der Aufstiegsart, Leiterlänge, Werkstoffe sowie die Anzahl der vorhandenen Sprossen. Zudem sollte der Hersteller, das Datum der Anschaffung und die Artikelnummer vermerkt werden.

Bei einer Leiterprüfung wird die entsprechende Leiter zunächst auf sichtbare Schäden überprüft, diese können beispielsweise Brüche oder Risse sein. Weiterhin wird die Stabilität der Leiter sowie die Beschaffenheit von Stufen und Sprossen geprüft. Zudem wird festgestellt, ob Bauteile der Leiter Verschleiß oder eine Verformung aufweisen, wie beispielsweise zu scharfe Kanten. Auch fehlende Bauteile müssen entsprechend vermerkt werden. Kleine Druckstellen, ausgeschlagene Gelenke sowie fehlende Schutzkappen können bereits die Sicherheit der Leiter beeinträchtigen. Insbesondere Schrauben, Niete und Schweißnähte können mit der Zeit instabil werden und müssen daher ebenfalls auf ihre Funktionalität regelmäßig getestet werden.

Unsere fachkundigen Mitarbeiter kümmern sich gerne um Ihre Leiterprüfung gemäß DGUV 208-016, sodass die Lagersicherheit in Ihrem Betrieb gewährleistet ist. Unsere Leiterprüfung erfolgt systematisch und umfasst die folgenden Leistungen:

  • Sichtprüfung nach offensichtlichen Schäden und Mängeln gemäß DGUV 208-016
  • Erstellung einer kompletten Dokumentation der Prüfung
  • Anbringung eines Prüfsiegels gemäß BetrSichV

Zeit für eine Leiterprüfung?

Gerne beraten wir Sie unverbindlich und führen auf Wunsch eine Leiterprüfung gemäß DGUV 208-016 durch. Jetzt anfragen!

Wie oft sollte eine Leiterprüfung stattfinden?

Eine regelmäßige Leiterprüfung gewährleistet die Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Prüfintervalle hängen dabei von verschiedenen Faktoren der Betriebsverhältnisse ab. Zu diesen zählen die Leiterart sowie die Häufigkeit, Beanspruchung und Sorgfalt der Nutzung. Grundsätzlich empfiehlt die DGUV 208-016, dass eine Leiter mindestens einmal im Jahr geprüft werden sollte. Wird die Leiter überdurchschnittlich oft genutzt oder auf beispielsweise Baustellen eingesetzt, sollte eine Leiterprüfung häufiger stattfinden.

Wurden bei einer vorangegangenen Prüfung bereits Schäden festgestellt, können sich ebenfalls kürzere Prüfintervalle ergeben. Die Grundlage für die Festlegung der Prüfintervalle ist die jeweilige Gefährdungsbeurteilung – diese wird individuell von den Unternehmen durch eine beauftragte Person erstellt.

Zusätzlich zur Expertenprüfung sollte die Leiter vor jeder Verwendung durch einen Mitarbeiter geprüft werden, um die Sicherheit stets zu gewährleisten. Sollten Anzeichen von Abnutzungen oder Mängel auffallen, muss die Leiter sofort außer Betrieb genommen werden.

Die Ergebnisse einer Leiterprüfung

Nach einer erfolgreichen Leiterprüfung nach DGUV 208-016 ist die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet. Zudem sehen auch Versicherungen eine regelmäßige Überprüfung der Leitern und Tritte als Zeichen für Sicherheit und somit als eine Eindämmung von potenziellen Unfällen im Betrieb – möglicherweise können Sie somit von besseren Versicherungsleistungen profitieren.

Die Ergebnisse einer Leiterprüfung werden von der befähigten Person am Ende einer Prüfung ordentlich dokumentiert. In der Regel wird während der Prüfung mit einer Checkliste gearbeitet, sodass alle wesentlichen Punkte abgearbeitet werden. Es ist nicht unüblich, zusätzlich Fotos vom Zustand der Leitern oder Tritte zu machen.

Sollten während der Leiterprüfung Mängel und Schäden auffallen, werden diese im Prüfbericht entsprechend festgehalten. Gleichzeitig sollten die Arbeitsmittel die Mängel ausweisen nicht weiterverwendet werden. Erst nach einer ordnungsgemäßen Reparatur sowie einer erneuten Überprüfung sollten diese wieder in Betrieb genommen werden.

Kleinere Reparaturen oder ein Austausch beschädigter Teile können auch intern erfolgen, wenn eine Person mit entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnissen vor Ort ist. Häufig müssen beschädigte Leitersprossen ersetzt werden, hierbei ist darauf zu achten, dass diese nur mit der gleichen Art ausgetauscht werden (herstellangaben beachten). Bei Leitern oder Tritten aus Holz ist darauf zu achten, dass ausschließlich eine durchscheinende Lasur verwendet wird, um Schäden frühzeitig erkennen zu können.

Bei größeren anfallenden Reparaturen sollte das Arbeitsmittel fachkundig repariert werden. Muss eine Leiter grundsätzlich aus dem Betrieb genommen werden, sollte diese fachgerecht entsorgt werden.

Sollten keine Mängel an den Leitern oder Tritten zu finden sein, werden diese mit einer Prüfplakette versehen – hierauf steht auch der kommende Prüftermin.

Wird keine Leiterprüfung gemäß DGUV durchgeführt, kann das ernsthafte Konsequenzen für Sie als Arbeitgeber haben. Neben einem erhöhten Unfallrisiko haben Sie im Falle einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft mit teilweise hohen Bußgeldern zu rechnen.

Welche Leiter und Tritte müssen geprüft werden?

Leiter und Tritte sowie Leiterzubehör gibt es in vielen verschiedenen Arten. Die meisten dieser Arten unterliegen der gesetzlichen Pflicht zur Überprüfung von Leitern und Tritten gemäß DGUV 208-016. Grundsätzlich gilt, dass alle genutzten Leitern und Tritte, die Sie Ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen, geprüft werden müssen. Ortsfeste Steigleitern fallen nicht unter die DGUV 208-016, die Ortsfeste Steigleitern sind in der DGUV 208-032 gereglt.

Anlegeleitern dienen zur einseitigen Nutzung mit Stufen oder Sprossen, diese werden zum Gebrauch entsprechend angelegt. Rollleiter sind so genannte Stufenanlegeleitern, diese werden auf ortsfesten Schienen montiert. Sie werden sehr häufig für das Be- und Entladen bei beispielsweise Kleinteilregalen eingesetzt. Zweischenklige, freistehende Leitern nennt man Stehleitern. Diese gibt es mit oder ohne eine Plattform sowie verfahrbar und höhenverstellbar. Stufenstehleitern bringen eine große Auftrittsfläche mit und werden für Arbeiten eingesetzt, die frontal vor der nutzenden Person durchgeführt werden müssen. Die sogenannten Podestleitern sind ein- oder beidseitig begehbar, zudem gibt es sie in Ausführung mit Stufen oder Flachsprossen. Tritte kennzeichnen sich dadurch, dass sie meist nur bis zu vier Stufen haben.

Welche Leiter und Tritte prüfen wir?

Wir prüfen gemäß DGUV 208-016 Anlegeleitern, Schiebeleitern, Rollleitern, Stehleitern, Stufenstehleitern, Podestleitern, Leitertritte, Treppentritte, Tritthocker sowie tonnenförmige Tritte. Zudem prüfen wir auch verwendetes Leiterzubehör.

Wer darf eine Leiterprüfung gemäß DGUV durchführen?

Die BetrSichV gibt Unternehmern vor, dass eine sogenannte „befähigte Person“ mit der wiederkehrenden Prüfung von Leitern und Tritten gemäß DGUV 208-016 beauftragt werden muss. Neben den Inhalten einer Prüfung und den jeweiligen Fristen sind auch die Vorschriften für die entsprechende Prüfperson gesetzlich vorgegeben. Die genauen Anforderungen an diese Person sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 (TRBS 1203) festgehalten. Die TBRS definiert den Begriff „befähigte Person“ wie folgt: „Eine zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln hat.“

Die Anforderungen für eine Überprüfung nach TRBS 1203

  • Eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein Studium im entsprechenden Bereich
  • Praktische Kenntnisse von den zu prüfenden Arbeitsmitteln
  • Die Teilnahme an Prüfungen von entsprechenden Arbeitsmitteln
  • Kenntnisse über den Stand der Technik sowie über Regeln und Vorschriften

Diese befähigte Person prüft die Funktion und den Zustand Ihrer Leitern und Tritte und stellt im Bestfall die Sicherheit und Vollständigkeit der Arbeitsmittel fest. Diese müssen nachweisen können, dass sie über alle erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse für die Leiterprüfung verfügen.

Worauf sollte bei der Handhabung von Leitern &
Tritten geachtet werden?

Leiter und Tritte stellen bei Benutzung im Arbeitsalltag ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Daher gab die DGUV eine zusätzliche Handlungsanleitungen für den Umgang mit Leitern und Tritten aus. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Umgang mit Leitern und Tritten zu unterweisen.

Im § 4 der BetrSichV ist zudem folgendes geschrieben: „Ein Arbeitgeber hat seinen Beschäftigten nur solche Arbeitsmittel bereit zu stellen, die für den Arbeitsplatz geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.“ In einer Gefährdungsbeurteilung soll zudem ermittelt werden, ob ein anderes Arbeitsmittel für die entsprechende Tätigkeit sicherer ist.Die Anleitung der DGUV verdeutlicht dem Arbeitgeber und den Mitarbeitern, dass ein Unfallrisiko bereits bei geringen Höhen besteht. Die Unterweisung der Mitarbeiter sollte in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, sodass alle Mitarbeiter mit den verwendeten Leitern vertraut sind – mindestens einmal im Jahr und bei besonderen Anlässen, wie beispielsweise beim Einsatz neuer Leiterarten.

Bei der Nutzung von Leitern und Tritten ist ein sicheres Festhalten sowie Stehen elementar, um dies zu gewährleisten, finden sich in der Anleitung der DGUV verschiedene praktische Methoden. Dazu zählen beispielsweise das Stehen mit beiden Füßen auf den Stufen einer Anlegeleiter bei zusätzlichem Anlehnen an höhergelegene Stufen. Weiterhin sollten Mitarbeiter darauf achten, dass schwere Gegenstände mit mehr als 10 Kilogramm nicht auf der Leiter transportiert werden. Leiter und Tritte sollten ausschließlich auf einem tragfähigen Untergrund verwendet werden, zudem sollte auf den entsprechenden Anstellwinkel geachtet werden, da zu flache Anstellwinkel das Wegrutschen der Leiter begünstigen können.

Leiterprüfung als wesentlicher Sicherheitsfaktor

Eine Leiterprüfung durch eine befähigte Person ist für die Sicherheit in Ihrem Betrieb von großer Bedeutung. Zudem ist eine regelmäßige Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Während einer Leiterprüfung wird die Beschaffenheit und Stabilität der verwendeten Leitern geprüft, dabei wird besonders auf Mängel, wie Risse oder Verformungen geachtet.

Wir von NORDREGAL sorgen für eine korrekte Durchführung der Leiterprüfung in Ihrem Betrieb. Sie möchten Ihre Leitern und Tritte gemäß DGUV 208-016 prüfen lassen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Leiterprüfung gemäß DGUV 208-016

Wir setzen ausschließlich ausgebildete Prüfer mit den notwendigen Kenntnissen ein. Gerne beraten wir Sie ausführlich in einem Erstgespräch.