Regalprüfung nach DIN EN 15635 &
DGUV 208-061

Inhaltsverzeichnis

  • Unsere Vorteile
  • Was ist eine Regalprüfung?
  • Die Anforderungen an Regale in einem Betrieb
  • Regalprüfung als wesentlicher Sicherheitsfaktor

Unsere Vorteile

  • Wir schätzen einen persönlichen & vertrauensvollen Kontakt.
  • Wir denken und handeln langfristig und mit Weitblick.
  • Wir prüfen alle verwendeten Regalanlagen & Lagerbühnen.

Was ist eine Regalprüfung?

Eine Regalprüfung (oder Regalinspektion genannt) ist eine routinierte Prüfung der vorhandenen und genutzten Regale innerhalb eines Unternehmens. Durch eine Prüfung sollen entstandene Schäden, während eines Be- und Entladevorgangs, Überlastungen sowie fehlende Befestigungen der Regale frühzeitig aufgedeckt werden. Somit soll die Lagersicherheit im laufenden Betrieb gewährleistet und Unfällen vorgebeugt werden.

Das Gesetz schreibt vor, dass die Überprüfung der Regale systematisch und regelmäßig geschehen soll – dabei wird zwischen einer jährlichen Expertenprüfung und einer wöchentlichen Sichtprüfung unterschieden. Sie als Arbeitgeber bzw. Lagerbetreiber sind in jedem Falle dafür zuständig, dass entsprechende Regeln eingehalten werden und vorgeschriebene Kontrollen und Prüfungen stattfinden.

Die wöchentliche Sichtkontrolle soll sicherstellen, dass Waren korrekt eingelagert sind und auf offensichtliche Schäden aufmerksam machen. Die Prüfungen und die entsprechenden Ergebnisse sollten immer schriftlich dokumentiert werden. Für diese Kontrolle empfiehlt es sich einen Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Eine Person muss verpflichtend für die Verantwortung der Sicherheit im Lagers benannt werden. Die Pflicht zur wöchentlichen Sichtkontrolle befreit nicht von der Pflicht zur jährlichen Regalprüfung.

Die jährliche Regalprüfung für prüfpflichtige Regale muss zwingend durch eine „befähigte Person“ durchgeführt werden. Jeder Arbeitgeber bzw. Betreiber eines Lagers ist verpflichtet zur Regalinspektion und selbst dafür verantwortlich, dass diese stattfindet. Die jährliche Regalprüfung kann bei laufendem Betrieb durchgeführt werden. Die DIN EN 15635 regelt den Umfang der Prüfung zusammen mit der DGUV 208-061. Diese Norm definiert die Inspektionspflichten für kommerziell genutzte Regalanlagen. Diese Pflicht soll die Sicherheit der Lagermitarbeiter erhöhen und damit Unfälle verhindern.

Unsere fachkundigen Mitarbeiter kümmern sich gerne um Ihre jährliche Regalprüfung gemäß DIN EN 15635 und DGUV Regel 208-061, sodass die Lagersicherheit in Ihrem Betrieb gewährleistet ist. Unsere Regalprüfung erfolgt systematisch und umfasst die folgenden Leistungen:

  • Die optische Inspektion Ihrer Lagereinrichtung auf Einhaltung der Anforderungen nach DGUV Regel 208-061
  • Die Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigung gemäß DIN EN 15635
  • Eine Kennzeichnung der beschädigten Bauteile sowie die Beurteilung der Schäden
  • Der Abgleich von Belastungsschilder mit dem Regalsystem und Aufbau
  • Eine Einschätzung der Nutzungssicherheit
  • Vergabe von Hinweisen zur Prävention von Regalbeschädigungen


Wir übernehmen Ihre Regalprüfung

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Gibt es eine Prüfpflicht für Regale? 

Sie als Arbeitgeber bzw. Lagerbetreiber sind zu einer regelmäßigen Experteninspektion nach DGUV Ihrer Regalanlagen verpflichtet. Diese Pflicht ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt und betrifft alle gewerblich genutzten Regale.

Zudem gewährleistet eine regelmäßige Regalprüfung die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, den Versicherungsschutz sowie die Instandhaltung der Lagereinrichtung. Gerade der Bereich eines Lagers bietet großes Potential für mögliche Gefahren, die durch regelmäßige Kontrolle gemindert werden können. Zudem werden die Regale durch die Nutzung von Flurförderfahrzeugen und Staplern einer erhöhten Beschädigungsgefahr ausgesetzt, auch bei einer manuellen Entladung können Schäden auftreten. Wird eine Regalstütze angefahren oder ist die mögliche Belastung überschritten, kann es zum Absturz Ihrer eingelagerten Waren kommen. Diese Gegebenheiten können drastische Folgen haben, wie das Zerstören der Ware oder sogar ein Personenschaden – so ergeben sich die Gründe für eine verpflichtende Regalinspektion.

Gemäß DIN EN 15635 fallen unter diese Pflicht alle Regale aus Stahl, die einer gewerblichen Nutzung unterliegen. Hierzu zählen unter anderem Palettenregale, Kragarmregale, Fachbodenregale, Einfahrregale, Schwerlastregale, Durchfahrregale, Mehrgeschossanlagen sowie Durchlaufregale.

DGUV Regel 208-061


Die DGUV Regel 208-061 ist aus der früheren BGR 234 entstanden und definiert Regale als Arbeitsmittel, womit sie Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterliegen. Hierbei handelt es sich um eine Technische Regel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Diese verpflichtet Sie als Arbeitgeber alle Lagereinrichtungen, dazu gehören Regale und die entsprechenden Bestandteile, systematisch und regelmäßig zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Die Regeln greifen sowohl für Regale, die zur Lagerung von Gütern dienen, als auch für jene, die zum Transport von Gütern genutzt werden. Die Bestimmungen und Anforderungen sollen für eine sichere Nutzung der Lagereinrichtung sorgen und somit mögliche Unfälle vermeiden. Halten Sie sich als Arbeitgeber oder Lagerbetreiber an die vorgegebenen Regeln, haben Sie sichergestellt, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden.

DIN EN 15635

Die DIN EN 15635 Norm legt den systematischen Umfang und Ablauf der Prüfung von Regalen durch eine befähigte Person im laufenden Betrieb fest. Diese sollte gemäß Norm in einem jährlichen Turnus geschehen und schließt die Prüfung verschiedenster Lagerregale mit ein. Die Norm gilt für alle ortsunveränderlichen Regale und Lagereinrichtungen. Nach einer Prüfung werden entsprechende Prüfplaketten gemäß DIN EN 15635 vergeben sowie ein Inspektionsbericht/Prüfbericht erstellt. Der Bericht dient als Nachweis, dass Ihre Regale geprüft wurden und bietet eine Übersicht der vorhandenen Mängel.

Wie oft muss eine Regalprüfung durchgeführt werden?

Eine regelmäßige Prüfung Ihrer Regale soll sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß aufgebaut, gesichert und entsprechend gekennzeichnet sind. Regale gelten als Arbeitsmittel, daher sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet gemäß DIN EN 15635 eine Regalprüfung durch einen Experten mindestens einmal jährlich durchführen zu lassen. In welcher Art und Häufigkeit die erforderlichen Sichtprüfungen stattfinden, wird auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegt – als Richtwert gilt ein wöchentlicher Turnus der Sichtkontrolle und eine jährliche Expertenprüfung.

Die Sichtkontrolle bezieht sich hauptsächlich auf jene Teile der Lagereinrichtung, bei denen eine Beschädigung zu erwarten ist, die jährliche Expertenprüfung bezieht alle Elemente der Regale mit ein und gibt in Form eines Berichts eine Gesamtübersicht. Die Experteninspektion kann unter gewissen Umständen auch häufiger als einmal im Jahr stattfinden (Gefährdungsbeurteilung). Faktoren, die die Häufigkeit bestimmen, sind unter anderem, wie oft die Regalsysteme beladen werden und wie oft schwere Objekte verladen werden – je nachdem ergibt sich eine stärkere Abnutzung Ihrer Regale und somit ein höheres Gefahrenpotential.

Was ist das Ergebnis einer Regalprüfung?

Nach einer vorgenommenen Prüfung der Lagerregale wird ein Prüfbericht inklusive Schadensanalyse erstellt. Schäden, die während der Prüfung festgestellt wurden, werden in diesem Bericht dokumentiert. Die Plakette gibt zudem Aufschluss über den nächsten anstehenden Prüftermin. Weiterhin werden entdeckte Schäden in verschiedene Gefahrenstufen eingeteilt. Diese werden direkt an der entsprechenden Stelle markiert, sodass der Schaden für alle Mitarbeiter ersichtlich ist.

Sollten die festgestellten Schäden am Regal sehr gering sein, muss lediglich eine weitere Überwachung der Schäden bzw. Fehler erfolgen – Sie erhalten dabei die Gefahrenstufe grün. Die entsprechenden Stellen werden gekennzeichnet, gelten jedoch weiterhin als betriebssicher. In der kommenden Regalprüfung werden diese Schäden von den Regalinspekteuren besonders berücksichtigt und geprüft.

Wird ein gefährlicher Schaden an Ihren Regalen festgestellt, ein sofortiges Handeln ist dennoch nicht zwingend notwendig, erhalten Sie die Gefahrenstufe Orange. In diesem Fall kann das Regal erstmal weiterhin genutzt werden. Sobald das Regal jedoch entladen ist, müssen die Schäden behoben werden, bevor eine weitere Nutzung gewährleistet ist. Die Schadensbehebung muss in diesem Fall in den darauffolgenden vier Wochen erfolgen. Wird diese Frist überschritten, erhält das Regal automatisch die Gefahrenstufe Rot.

Sind die Schäden am Regal schwerwiegend und die Lagersicherheit ist ernsthaft gefährdet, ist ein sofortiges Handeln notwendig. Dabei wird der Schaden der Gefahrenstufe Rot zugeordnet. In diesem Fall muss das entsprechende Regal umgehend entlastet und die Schäden behoben werden. Die Nutzung ist erst wieder gestattet, wenn die aufgefallenen Schäden komplett behoben sind.

Regalsysteme müssen im laufenden Betrieb hohen Anforderungen standhalten, durch die vorgeschriebene Regalinspektion schließen Sie aus, dass Schäden an Ihren Regalsystemen unentdeckt bleiben und vermeiden somit mögliche Unfälle.

Werden an Ihren Regalanlagen schwerwiegende Schäden festgestellt, muss die Nutzung pausiert werden, bis eine entsprechende Regalreparatur stattgefunden hat. Laut DIN EN 15635 sollen die Schäden an Regalen, die während einer Regalprüfung festgestellt wurden, mit dem Einbau bzw. durch Ersetzen von Originalbauteilen behoben werden.

Unsere Leistung: Regalreparatur

Wir kümmern uns um die Beschaffung der Ersatzteile und planen mit Ihnen die Vorgehensweise der Regalreparatur. Jetzt kontaktieren!

Wer darf eine Regalprüfung nach DIN EN 15635 durchführen?

Die Vorschriften für die Regalprüfung unterscheiden sich zwischen der wöchentlichen Sichtkontrolle und der jährlichen Expertenprüfung. Beide Prüfungen sollen die Lagersicherheit im laufenden Betrieb gewährleisten. Für die wöchentliche Sichtkontrolle kann ein gemäß DIN EN 15635 geschulter und mit der Betriebssicherheitsverordnung vertrauter Mitarbeiter eingesetzt werden. Die jährliche Regalprüfung darf grundsätzlich nur eine sogenannte „befähigte Person“ durchführen, die befähigte Person ist in den meisten Fällen eine externe Fachkraft.

Diese Fachkräfte verfügen über Kenntnisse hinsichtlich der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (kurz: TRBS 1203), aktuellen Gesetze, Verordnungen und Anforderungen der Berufsgenossenschaft. Diese Kenntnisse werden durch eine Ausbildung zum Regalprüfer mit anschließender Prüfung und zusätzlichen Weiterbildungen erworben.

Wir als zertifizierte und ausgebildete Regalprüfer mit langjähriger Erfahrung und umfangreichen Marktkenntnissen sind der ideale Partner für die Sicherheit der Lagerlogistik. Nach der vorgeschriebenen Regalprüfung sprechen wir außerdem Empfehlungen zur Schadensbeseitigung sowie zur Prävention aus, um zukünftige Schäden weitestgehend zu vermeiden. So gewährleisten wir, dass Sie Ihrer Pflicht entsprechend nachkommen und Ihre Regalsysteme sicher sind. Zusätzlich zur Regalprüfung führen wir von NORDREGAL auch Regalreparaturen durch.

Die Anforderungen an Regale in einem Betrieb

Die Nutzung von Regalsysteme unterliegen sehr strengen Anforderungen. Das Ziel ist, die Sicherheit innerhalb eines Lagers jederzeit zu gewährleisten und Unfälle weitestgehend zu vermeiden. Die Grundsätze für die Nutzung von Regalen sind in den DGUV Vorschriften festgehalten. In der DGUV Vorschrift 208-061 sind die notwendigen Anforderungen an Regale genaustens definiert.

Demnach ist zu berücksichtigen, dass Regale so beschaffen bzw. aufgestellt sind, dass sie bei Verwendung die entsprechende Last der Waren sicher tragen können. Weiterhin müssen Regale in Lagerbetrieben so gestaltet sein, dass Unfälle verhindert werden.

Die Bauelemente von Regalen müssen durch entsprechende Formgebung und Montage so gesichert sein das die Bauelemente nicht unbeabsichtigt heraus- oder herabfallen können. Das ordnungsgemäße Einlagern Ihrer Ware soll sicherstellen, dass diese nicht in die Verkehrswege ragen.

Ortsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- bzw. entladen werden, benötigen einen Anfahrschutz und müssen an den Durchfahrten und Eckbereichen geschützt sein. Die Aufstellflächen für Regale müssen das Eigengewicht der Regale und die zusätzliche Nutzlast sicher aufnehmen können. Weiterhin müssen ausreichend bemessene Gänge für Fußgänger sowie für kraftbetriebene und spurgebundene Fördermittel vorhanden sein.

Regalprüfung als wesentlicher Sicherheitsfaktor

Eine kontinuierliche Regalprüfung nach DIN EN 15635 dient zur Erhöhung der Sicherheit in Ihrem Betrieb. Vor einer Regalprüfung sprechen wir uns mit Ihnen ab, sodass Ihr Lagerbetrieb während der Prüfung so wenig wie möglich gestört wird. Während einer Regalprüfung arbeiten wir grundsätzlich weisungsfrei, analysieren mögliche Schäden und geben Ihnen effektive Handlungsempfehlungen zur Prävention von Schäden an Ihren Regalen. Vorab sollten Sie unbedingt die folgenden Empfehlungen umsetzen:

  • Durchführung der wöchentlichen Sichtkontrolle durch einen geschulten Mitarbeiter
  • Einhaltung der Anforderungen an Regale gemäß DGUV Regel 208-061
  • Einhaltung der Vorgaben des entsprechenden Herstellers
  • Termin vereinbaren zur jährlichen Regalprüfung nach DIN EN 15635 durch einen Experten

Das Gefahrenpotential ist im Lagerbereich deutlich höher als in anderen Bereichen. Daher ist es von enormer Bedeutung, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und diesen auch einen hohen Stellenwert einzuräumen. Die wöchentliche Sichtkontrolle als auch die jährliche Expertenkontrolle gemäß DIN EN 15635 soll Schäden und Fehler an Regalen frühzeitig erkennen.

Wir von NORDREGAL sorgen für eine korrekte Durchführung der Regalprüfung in Ihrem Betrieb. Sie möchten Ihre Regalsysteme nach DIN EN 15635 prüfen lassen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Wir beraten Sie gerne

Welchen Anforderungen Ihre Regalsysteme unterliegen, teilen wir Ihnen sehr gerne in einem persönlichen Gespräch mit. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.